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Abteilungsordnung „Basketball“ des TSV Allershausen e.V.
§ 1 Rechtsgrundlage
(1) Rechtsgrundlage für die vorliegende Abteilungsordnung ist die Satzung des TSV Allershausen e.V.
(2) Die Abteilung führt den Namen „Basketball‐Abteilung des TSV Allershausen e.V.“ und ist eine gleichberechtigte und integrierte Abteilung des TSV Allershausen e.V.
(3) Die Abteilungsleitung erstellt die Abteilungsordnung bzw. deren Änderungen als Vorlage für die Abteilungsversammlung.
(4) Die Abteilungsversammlung beschließt die vorgelegte Abteilungsordnung bzw. deren Änderungen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(5) Die vorliegende Abteilungsordnung regelt die abteilungsinternen Abläufe.
(6) Der Vorstand kann Anweisungen erlassen, sofern diese nicht gegen die Satzung und die Geschäftsordnung verstoßen.
(7) Die Rechtsvertretung der Abteilung (§ 26 BGB) liegt beim Vorstand (§ 9 der Satzung des TSV Allershausen).
§ 2 Mitgliedschaft
(1) Eine Aufnahme in die Basketball‐Abteilung ist nur durch die Mitgliedschaft im Hauptverein möglich.
(2) Mitglieder der Abteilung haben bei Abteilungsversammlungen erst mit Vollendung des 15. Lebensjahres Wahl‐ und Stimmrecht.
§ 3 Beiträge
(1) Jedes Mitglied der Abteilung ist zur Zahlung des Abteilungsbeitrages verpflichtet.
(2) Alle Beiträge sind zweckgebunden an die Abteilung durch den Vorstand zu verwalten. Dies gilt auch für sonstige Einnahmen (zweckgebundene Spenden, Werbung usw.).
(3) Eine Übersicht der durch die Abteilungsversammlung beschlossenen Beiträge ist Bestandteil der Abteilungsordnung.
(4) Nur die fristgerechte Entrichtung der Beiträge berechtigt zur Spielausübung.
§ 4 Abteilungsleitung
(1) Zusammensetzung Die Abteilungsleitung besteht aus dem
• Abteilungsleiter
• stellvertretender Abteilungsleiter
(2) Aufgaben
a) Die Abteilungsleitung führt die laufenden Geschäfte der Abteilung.
b) Der Abteilungsleiter:
• leitet die Sitzungen der Abteilungsleitung
• führt die Abteilungsversammlungen durch
• ist stimmberechtigtes Mitglied im Vereinsausschuss
• führt die Beschlüsse des Vereinsausschusses aus
• tätigt selbständig Geschäfte im Rahmen des ihm genehmigten Budget
• tätigt die Geschäfte in Höhe des jährlichen Haushaltsplanes nach Absprache mit der Abteilungsleitung
• hat die Pflicht den Vorstand über die laufenden Geschäfte der Abteilung zu unterrichten.
(3) Fristen
a) Die Abteilungsleitung trifft sich je nach Notwendigkeit.
b) Die Einladung erfolgt durch den Abteilungsleiter
§ 5 Abteilungsversammlung
(1) Die ordentliche Abteilungsversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt. Eine außerordentliche Abteilungsversammlung muss stattfinden, wenn dies von einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder bei der Abteilungsleitung beantragt wird. Bei Bedarf kann auch durch die Abteilungsleitung eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.
(2) Die Einladung mit Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt durch die Abteilungsleitung zwei Wochen vor der Abteilungsversammlung durch Aushang an der Informationstafel im Vorraum der vereinseigenen Sportgaststätte, Am Amperknie 1, 85391 Allershausen.
(3) Die Abteilungsversammlung hat folgende Aufgaben:
a) Entgegennahme des Sportberichts
b) Beschlussfassung über
• Entlastung der Abteilungsleitung
• Änderungen der Abteilungsordnung
• Spartenbeitrag
• Ablösebeitrag für nicht geleistete Arbeitsstunden
c) Wahl der Abteilungsleitung Für jedes Amt der Abteilungsleitung ist mindestens ein Kandidat zu benennen. Findet sich kein Kandidat, verlängert sich das Mandat bis ein Amtsnachfolger gewählt ist. Die neu gewählte Abteilungsleitung übernimmt spätestens 4 Wochen nach der Wahl die Abteilungsführung.
d) Abstimmung und Beschlussfassung zu sonstigen Tagesordnungspunkten.
(4) Die Abteilungsversammlung ist nach ordnungsgemäßer Einladung grundsätzlich beschlussfähig.
(5) Abstimmungen
• Abstimmungen erfolgen per Akklamation.
• Es werden nur Ja und Nein Stimmen gewertet.
• Beschlüsse sind mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen zu treffen.
• Bei Stimmengleichheit überwiegt die Stimme des Abteilungsleiters.
§ 6 Inkraftsetzung
Die Abteilungsordnung wurde bei der Abteilungsversammlung am 10.01.2024 in Allershausen beschlossen und ist durch Eintrag der Satzung vom 20.09.2017 mit Nachtrag vom 08.09.2017 in das Vereinsregister sofort in Kraft getreten.
Beiträge der Basketball‐Abteilung des TSV Allershausen e.V.:
Die Beiträge wurden am 10.01.2024 durch die Abteilungsversammlung beschlossen. Die Beiträge gelten somit ab dem 01.01.2024. Abteilungs‐/Spartenbeiträge:
a) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: 48 € pro Jahr
b) Erwachsene ab 18 Jahre: 96 € pro Jahr
c) sonstige Ermäßigte (Schüler über 18 Jahre, Studierende): 48 € pro Jahr