Grundbeitrag* |
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Kinder unter 14 J. |
Jugendliche 14-18 J. |
Erwachsene |
Familie (*3) |
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65,-- € |
105,-- € |
170,-- € |
Abteilungsbeitrag* |
Allershausener Flöhe |
95,-- € / ab 2. Kind/Jgdl. 85,-- € / zzgl. 45,-- € bei zusätzlicher Trainingseinheit |
Badminton |
35,-- € - ab 2. Kind / Jgdl. 25,-- € |
70,-- € |
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Baseball |
60,-- € |
60,-- € / 20,-- € passiv |
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Basketball |
48,--€ |
48,--€ |
96,--€ |
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Fußball |
60,-- € |
75,-- € |
90,-- € |
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Gymnastik |
20,-- € |
30,-- € |
40,-- € |
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Kegeln |
20,-- € |
30,-- € |
80,-- € |
120,-- € |
Karate |
gem. Antragsformular Karateschule |
Leichtathletik |
70,-- € - ab 2. Kind / Jgdl. 50,-- € |
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Stockschießen |
20,-- € |
20,-- € |
30,-- € |
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Tennis |
39,-- € (*2) |
64,-- € (*2) |
116,-- € (*2) |
192,-- € (*2) |
TSV Alpin |
10,-- € |
15,-- € |
25,-- € |
50,-- € |
* Grundbeitrag und Abteilungsbeiträge sind Jahresbeiträge.
Bei Antrag auf Mitgliedschaft im 2. Halbjahr sind nur noch die halben Beiträge fällig.
*1 zzgl. 80,-- € bei Teilnahme an einer 2. Trainingseinheit
*2 bei Teilnahme am Trainingsbetrieb zzgl. Trainingsgebühren
*3 gilt für Verheiratete / Alleinerziehende mit Kind / ab dem dritten Kind einer Familie / Lebensgemeinschaften und
gleich-geschlechtliche Paare bei Vorlage identischer Meldebescheinigung des Wohnsitzes
Durch den Grundbeitrag ist man Mitglied beim TSV Allershausen. Mit dem Abteilungsbeitrag kann man das jeweilige Angebot der Sparte nutzen, d. h. will man die Angebote mehrerer Abteilungen nutzen, muss man auch Mitglied dieser Abteilungen werden.
Aufnahme Minderjähriger
Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter. Diese verpflichten sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge.
Bei Kündigung Minderjähriger ist die Austrittserklärung von den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben.
Beitragsermäßigung
Bis zu dem Jahr, in dem ein Mitglied sein 18. Lebensjahr vollendet, gilt automatisch der Beitrag für Jugendliche. Ab dem ersten Jahr nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird der volle Mitgliedsbeitrag erhoben.
Schüler und Jugendliche über 18 Jahre, Auszubildende und Studenten bis 27 Jahre zahlen bei jährlicher Vorlage einer Schulbescheinigung, des Lehrvertrages oder der Immatrikulationsbescheinigung für das Sommer- und Wintersemester einen ermäßigten Beitrag.
Die Beitragsermäßigung wird nur dann gewährt, wenn der Nachweis bis spätestens 01.02. des Beitragsjahres in der Geschäftsstelle vorliegt.
Bei Versäumnis des Termins sind nachträgliche Änderungen nicht mehr möglich. Eine rückwirkende Beitragsermäßigung kann nicht erfolgen.
Abbuchungsmodus
Jeweils zum 01.03. eines jeden Jahres erfolgt der Bankeinzug der Beiträge per SEPA-Lastschriftverfahren. Die Fälligkeit tritt ohne Rechnung ein.
Zusätzliche Gebühren |
Bearbeitungsgebühr (pro Antrag) bei Erstanmeldung |
5,-- € |
Verwaltungskostenzuschlag für erhöhten Verwaltungsaufwandes bei Rechnungsstellung bzw. Bareinzahlung der Beiträge |
3,-- € |
Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschriften (Rücklastschriftgebühren der Bank hat das Mitglied zu tragen) |
5,-- € |
Mahngebühr (je Mahnschreiben) bei Nichtzahlung des Beitrags trotz Zahlungserinnerung |
5,-- € |
Kündigung
Eine Kündigung (auch einzelner Sparten) ist grundsätzlich nur zum Jahresende möglich und muss schriftlich (Fax, Email, Brief) bis spätestens 30. November des Jahres in der Geschäftsstelle vorliegen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben seit 01.01.2011 einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen bei Sport und Spiel in Vereinen.
Anspruchsvoraussetzungen
Ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht für Kinder aus Familien, die eine der nachfolgend genannten Sozialleistungen beziehen:
+ Lasten-/Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
+ Kinderzuschlag (BKGG)
+ Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Hartz IV) nach dem SGB II
+ Sozialhilfe: Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
+ Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Der Antrag auf Übernahme des Vereinsbeitrages muss von den Eltern (nicht vom Verein!) beim Landratsamt Freising gestellt werden.
Zusätzlich ist noch eine Bestätigung des Vereins notwendig, in dem das Kind / der Jugendliche Mitglied ist bzw. werden möchte.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter
Hier können auch die Formulare für die Antragstellung und die Bestätigung des Vereins herunter geladen werden.